Erbrecht·Vermögens- und Unternehmensnachfolge·Immobilien

Ich berate Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmerfamilien schwerpunktmäßig im Erbrecht und in der Vermögensnachfolge. Zudem vertrete und berate ich in allgemein zivilrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Unternehmensführung, Beteiligungen und Immobilien kenne ich nicht nur rechtlich, sondern aus langjähriger unternehmerischer Praxis.

Porträt von Kai P. Bender

Über mich

Ich bin seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Parallel dazu habe ich mich über mehr als zwei Jahrzehnte in unternehmerischen Führungsfunktionen als Geschäftsführer, Vorstand und Verwaltungsrat in einem Familienunternehmen der Immobilien- und Investmentbranche engagiert. Grenzüberschreitend war ich zudem in Leitungsgremien von Beteiligungsgesellschaften in der Schweiz, Luxemburg, Österreich und den USA aktiv.

In meiner anwaltlichen Arbeit verbinde ich diese Perspektiven: die rechtliche Präzision des Anwalts, die Rolle als Familienmitglied im Unternehmen und die Entscheidungspraxis des Unternehmers. Ich kenne familiäre und unternehmerische Verantwortung und Risiko, den Entscheidungsdruck und die Notwendigkeit zu handeln, auch wenn sich nicht alles absichern lässt. Deshalb sehe ich meine Aufgabe darin, Risiken klar zu benennen und Lösungen zu entwickeln, die rechtlich tragfähig und in der Praxis umsetzbar sind. Dies gilt nicht nur im Erbrecht, sondern auch bei der Bearbeitung sonstiger allgemein zivilrechtlicher Mandate, etwa im Vertragsrecht.

Werdegang

seit 2026

Eigene Kanzlei in Düsseldorf, Erbrecht und Vermögensnachfolge

2008 – 2025

Chief Executive Officer, später Chief Investment Officer und Geschäftsführer einer international tätigen Investmentgruppe, Standorte Zürich und Düsseldorf, ab 2017 zugleich Syndikusrechtsanwalt. Verantwortung für Immobilien- und Beteiligungsstrukturen in Deutschland und dem Ausland sowie Mitglied in Verwaltungs- und Kontrollorganen; in dieser Zeit habe ich diverse, auch großvolumige Immobilientransaktionen verantwortet, von der Due Diligence bis zum Financial Closing.

2000 – 2010

Aufbau grenzüberschreitender Vermögens- und Beteiligungsstrukturen zwischen Deutschland, der Schweiz und den USA

2002 – 2008

Rechtsanwalt, Schwerpunkte Wirtschafts-, Immobilien- und Erbrecht

Ausbildung

2001 – 2002

Ruhr-Universität Bochum, Magister der Rechte auf den Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts (LL.M.)

2000 – 2002

Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf, Zweites Staatsexamen 2002

1994 – 1999

Studium der Rechtswissenschaften, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Erstes Staatsexamen 1999

Qualifikationen

2026

Lehrgang Testamentsvollstreckung (DVEV)

2026

Fachanwaltslehrgang Erbrecht

seit 2002

Rechtsanwalt, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Schwerpunkte

Testament und Erbvertrag

Ich gestalte letztwillige Verfügungen so, dass sie im Erbfall tragen: eindeutig formuliert, auf Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse zugeschnitten und mit Blick auf die steuerlichen Folgen. Bei Unternehmensbeteiligungen und Immobilien stimme ich die Verfügung mit dem ab, was Gesellschaftsvertrag und Grundbuch tatsächlich hergeben.

Vorweggenommene Erbfolge und Vermögensnachfolge

Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen ist oft sinnvoller, als es zu vererben. Ich entwickle die Übertragungsstruktur mit Ihnen, von Nießbrauch und Rückforderungsrechten bis zur Versorgung des übertragenden Teils, und behalte dabei im Blick, dass Sie handlungsfähig bleiben.

Unternehmensnachfolge

Die Nachfolge im Unternehmen entscheidet sich nicht nur im Testament, sondern ebenso im Gesellschaftsvertrag. Ich bringe beides in Übereinstimmung und begleite die Übergabe mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung aus Geschäftsführung und Aufsichtsgremien.

Erbauseinandersetzung und Pflichtteil

Wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt oder Pflichtteilsansprüche im Raum stehen, vertrete ich Ihre Position: außergerichtlich, wo eine Einigung möglich ist, und vor Gericht, wo sie es nicht ist.

Testamentsvollstreckung

Ich übernehme die Testamentsvollstreckung und berate Erben und Testamentsvollstrecker bei Streit über die Amtsführung.

Grenzüberschreitende Vermögensnachfolge

Liegt Vermögen im Ausland oder leben Erben dort, stellen sich Fragen nach anwendbarem Recht, Zuständigkeit und Nachweis der Erbenstellung. Ich habe über Jahre Strukturen in Deutschland, der Schweiz, Luxemburg und Österreich verantwortet und kenne die praktischen Hürden.

Ankauf und Verkauf von Immobilien

Ob einzelne Wohnung oder großvolumiges Immobilienportfolio: Ich kenne den Ablauf eines Immobiliengeschäfts aus jahrzehntelanger eigener Praxis, vom ersten Angebot bis zum Notartermin, im In- und Ausland.

Allgemeines Zivil- und Wirtschaftsrecht

Auch außerhalb des Erbrechts vertrete und berate ich in zivilrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, etwa im Vertragsrecht.

Warum Sie hier kein Erbrechtslexikon finden

Die Grundlagen des Erbrechts sind an anderer Stelle neutral und verlässlich erklärt, unter anderem von der Bundesnotarkammer und vom Bundesministerium der Justiz.

So arbeiten wir zusammen

1

Ihre Anfrage

Sie schildern mir Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Ich prüfe, ob ich Sie vertreten darf und ob Ihr Anliegen bei mir richtig ist, und sage Ihnen, wenn es woanders besser aufgehoben wäre. Ansonsten vereinbaren wir einen Termin zum Erstgespräch.

2

Erstgespräch

Im Erstgespräch gehen wir Ihr Anliegen durch: worum es geht, welche Verträge und Unterlagen es gibt, welche Fristen laufen und, wenn bereits ein Streit besteht, wie der Stand der Auseinandersetzung ist. Bei erbrechtlichen Fragen kommen Familie, Vermögen und bestehende Verfügungen hinzu. Ich ordne die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und zeige Ihnen die möglichen Vorgehensweisen auf, außergerichtlich wie prozessual. Ziel ist es, erste Lösungswege zu entwickeln und Ihnen eine Einschätzung zu Aufwand, Kosten und Erfolgsaussichten zu geben.

Das Erstgespräch führen wir telefonisch, per Videotelefonie oder in meinen Räumen in Düsseldorf. In Düsseldorf und Umgebung komme ich auch gerne in Ihr Unternehmen oder zu Ihnen nach Hause. Gerade wenn Unterlagen gesichtet werden müssen oder mehrere Familienmitglieder am Tisch sitzen sollen, ist das oft der praktischere Weg.

3

Mandat

Beauftragen Sie mich, halten wir Umfang und Honorar schriftlich fest, bevor ich tätig werde. Ab da übernehme ich Ihre Vertretung gegenüber Dritten gerichtlich und außergerichtlich oder erarbeite mit Ihnen die weitere Vermögensplanung. Ich informiere Sie über den Fortgang und melde mich, wenn Entscheidungen anstehen oder sich der Aufwand anders entwickelt als besprochen. Wo Steuerberater, Notar oder Gutachter hinzukommen, koordiniere ich die Zusammenarbeit.

4

Danach

Eine Nachfolgeregelung ist kein Vorgang, den man einmal für immer abschließt. Ändern sich Familie, Vermögen oder Gesetzeslage, prüfe ich gerne, ob Ihre Regelung noch trägt. Dasselbe gilt nach einem abgeschlossenen Verfahren: Oft bleibt danach etwas zu ordnen, von der Auseinandersetzung des Nachlasses bis zur Anpassung eigener Verfügungen.

5

Honorar

Das Erstgespräch kostet 226,10 Euro inklusive Umsatzsteuer (190 Euro zuzüglich 19 Prozent). Es dauert in der Regel etwa eine Stunde. Dauert es länger, bleibt es bei diesem Betrag.

Für die weitere Tätigkeit vereinbaren wir ein Zeithonorar oder, wo sich der Aufwand abschätzen lässt, eine Pauschale. Beides halten wir schriftlich fest, bevor ich tätig werde. In gerichtlichen Verfahren gelten mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die sich nach dem Gegenstandswert richten.

Kontakt

Kanzlei

Kai P. Bender, LL.M.
Rechtsanwalt

Breite Straße 22
40213 Düsseldorf

Telefon +49 211 97 633 969

info@ra-bender.de

Anfahrt

U-Bahn-Station Benrather Straße, etwa zwei Minuten zu Fuß. U-Bahn-Station Heinrich-Heine-Allee, etwa fünf Minuten.

Parken im Q-Park KÖ59, Breite Straße 40, oder im Q-Park Carsch-Haus, Kasernenstraße 10.

Anfrage

Kontaktformular

Bitte senden Sie über dieses Formular keine vertraulichen Unterlagen. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit ausdrücklicher Annahme.